Wer im Jahr 2017 erstmals einen Antrag auf Pflegegrad bei seiner Pflegekasse stellt, wird nach dem neuen Prüfverfahren NBA, „Neues Begutachtungsassessment“ persönlich begutachtet. Dabei ermitteln Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und anderer Dienste bei gesetzlich Versicherten oder die Medicproof GmbH bei privat Versicherten den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen ggf. einen Pflegegrad, in den der Versicherte eingestuft werden sollte. Letztlich entscheidet die Pflegekasse des Antragstellers über die Genehmigung eines Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegeleistungen.
Wer im Jahr 2016 bereits eine anerkannte körperliche Pflegebedürftigkeit (Stufe 1, 2 oder 3) und eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz (sog. „Pflegestufe 0“) hatte, wird nicht erneut begutachtet. Entsprechend der folgenden Pflegegrade Tabelle wurden anerkannte Pflegestufen dann automatisch umgewandelt und der Pflegegrad bestimmt.
Die Pflegegrade 1,2,3,4,5 werden durch eine Anzahl von Punkten für verschiedene Kriterien ermittelt. Diese Bewertung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).
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