Was versteht man unter Pflegebedürftig?

Eine Lateinische Lebensweisheit besagt:

"Einen alten Baum verpflanzt man nicht."

Dies ist auch ein Credo des Ambulanten Pflegedienst Reinheim

Als pflegebedürftig (…) gelten Personen, die (gesundheitlich bedingte) Beeinträchtigungen in ihrer Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch Andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben oder  durch gesundheitlich bedingte Belastungen wichtige oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 (SGB) festgelegten Schwere bestehen.

 

Letztlich entscheidet die Pflegekasse, ob der Versicherte im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig ist. Sie orientiert sich dabei an der Einschätzung von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder von Sachverständigen der Firma MEDICPROOF (bei privat Versicherten). Anhand ihrer Begutachtungsrichtlinien beurteilen diese Experten aus dem Gesundheitswesen im persönlichen Gespräch mit Versicherten, ob und inwieweit sie pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind.

 

Ambulanter Pflegedienst Reinheim GmbH

 

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