Eine Lateinische Lebensweisheit besagt:
"Einen alten Baum verpflanzt man nicht."
Dies ist auch ein Credo des Ambulanten Pflegedienst Reinheim
Letztlich entscheidet die Pflegekasse, ob der Versicherte im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig ist. Sie orientiert sich dabei an der Einschätzung von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder von Sachverständigen der Firma MEDICPROOF (bei privat Versicherten). Anhand ihrer Begutachtungsrichtlinien beurteilen diese Experten aus dem Gesundheitswesen im persönlichen Gespräch mit Versicherten, ob und inwieweit sie pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind.
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