Grundpflege

Die Grundpflege umfasst Körperpflege, Mobilität, Prophylaxen. Wir bieten ein umfangreiches Leistungsangebot. Sprechen Sie mit uns. Wir helfen weiter.

Was ist die Grundpflege?
Grundpflege.pdf
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Behandlungspflege

Dabei handelt sich um Maßnahmen der vertragsärztlichen Behandlung, deren Ziel es ist, Krankheiten zu heilen, Verschlimmerungen zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie werden dabei ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften behandelt. Leistungsträger sind hier die Krankenkassen, nicht die Pflegekassen. Die Behandlung erfolgt durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit und muss durch die Krankenkasse genehmigt werden.

 

Einzelaufstellung
Behandlungspflege.pdf
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Hauswirtschaftliche Versorgung

Sie beinhaltet grundsätzlich alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen für den Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse. Die Hauswirtschaft kann von den Angehörigen oder im bei Bezug von Pflegesachleistungen (auch als Kombinationsleistung) von uns erbracht werden.Sprechen Sie mit uns. Wir finden mit Ihnen die richtige Lösung.

Was fällt unter die hauswirtschaftliche Versorgung?
Ein Liste der Leistungen
Hauswirtschaftliche Versorgung2021.pdf
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Demenzbetreuung

Viele an Demenz Erkrankte werden zu Hause von den Angehörigen betreut. Der Pflegealltag fordert viel Verständnis und Einfühlungsvermögen für die dramatische Persönlichkeitsveränderungen des Erkrankten ab und stellt die physischen und psychischen Kräften vor besondere Herausforderungen.
Die Betreuung erfordert viel Geduld und Liebe.

Demenzbetreuung.pdf
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Urlaubs- und Verhinderungspflege

Eine ist die Pflege durch eine andere Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen  verhindert ist. Sie wird auch anerkannt, wenn z.B.: die Wohnung des Pflegebedürftigen renoviert werden muss, Familienmitglieder bei der Ernte eingebunden sind, Zeit überbrückt werden muss, bis ein Heimplatz gefunden ist. Die Liste der Verhinderungsgründe ist nicht definiert, sie lässt sich daher beliebig erweitern. Die mögliche Dauer beträgt max. 28 Tage pro Jahr. Sie kann, wochenweise, tageweise oder stundenweise und vor allem kurzfristig erfolgen.

Beratung für pflegende Angehörige

Wenn Sie in Ihrer besonderen Situation als pflegende Angehörige Rat brauchen und fachliche Unterstützung suchen, wenn Sie über Angebote und Versorungsmöglichkeiten für Ihre Zukunft im Alter informiert sein wollen, sind wir gerne für Sie da. Sie pflegen Ihren Angehörigen. Wir unsterstützen Sie. Die finanziellen Belastungen einer Pflege sind gewaltig. Welche Möglichkeiten zur Entlastung und Hilfen gibt es? Sie möchten einmal ausspannen. Wir bieten Ihnen Urlaubs- und Verhinderungspflege.

Beratungsbesuche bei Geldleistungsempfängern

Wenn Sie das Pflegegeld in Anspruch nehmen und die Pflege wird dabei beispielsweise von den Angehörigen  durchgeführt, sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Beratung in Ihrem Wohnbereich durch eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes durchführen zu lassen. Die Häufigkeit der Pflegeberatungseinsätze ergibt sich aufgrund Ihres Pflegegrads.

Nähere Informationen zu den Beratungseinsätzen
Beratungsbesuch.pdf
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Ambulanter Pflegedienst Reinheim GmbH

 

Geschäftsführung:

Sandra Weimar

 

Pflegedienstleitung

Tanja Schmidt

 

Darmstädter Str. 35
64354 Reinheim


Telefon: 06162 - 94 19 90

Telefax: 06162 - 94 19 91

 

E-Mail:

service@pflege-reinheim.de

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